Ordnungen und Formulare
Hier können Sie unsere Hausordnung einsehen und wichtige Formulare downloaden:
Hausordnung
Wir sind eine große Gemeinschaft.
Wir wollen uns freuen, wohlfühlen, sicher leben und gemeinsam lernen.
Dazu halten wir uns alle an diese Regeln:
1. Unser Miteinander
Wir gehen freundlich miteinander um und helfen uns gegenseitig.
Wir grüßen freundlich.
Wir gehen sorgsam mit den Schulsachen und den Sachen anderer Kinder um.
Wir bewegen uns im Schulhaus leise und achten auf Sauberkeit.
Wenn wir Konflikte nicht allein lösen können, holen wir Hilfe bei der Aufsicht.
2. Schulzeiten & Betreuung
Ich betrete das Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr).
Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr.
Frühhortkinder können ab 6:30 Uhr in den Frühhort kommen.
Nach dem Unterricht verlasse ich das Schulgelände oder gehe in den Hort.
Wenn ich kein Hortkind bin, verlasse ich die Schule spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsende.
Freitags darf ich Spielzeug von zu Hause mitbringen, es muss in den Schulranzen passen.
3. Elektronische Geräte
Ich bringe keine elektronischen Spiele mit.
Mein Smartphone und meine Smartwatch sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet und im Schulranzen verstaut.
Ich nutze diese nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft (Unterricht, Projekte, Notfälle, medizinische Gründe).
Bei Verstoß kann mein Gerät vorübergehend eingezogen werden. Am Ende des Tages wird es von mir oder meinen Eltern abgeholt.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl privater elektronischer Geräte.
4. Pausen- und Hofregeln
Wir achten auf andere Kinder, besonders auf die Erstklässler.
Der Schulhof wird zur großen Pause genutzt, nicht die Toiletten.
Wir spielen rücksichtsvoll und verletzen niemanden.
Wir werfen keine Schneebälle, Steine oder Stöcke.
Wir halten uns an die Einteilung der Pausenbereiche.
Spielgeräte der Schule behandeln wir sorgfältig und geben sie nach der Pause zurück.
In Regenpausen bleiben wir in den zugewiesenen Räumen.
5. Sicherheit
Ich renne nicht in Fluren oder Treppenhäusern.
Türen und Fenster benutze ich vorsichtig.
Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit.
Bei Alarm verlassen wir das Gebäude ruhig und zügig und folgen den Anweisungen der Lehrkräfte.
6. Gesundheit & Hygiene
Ich wasche regelmäßig meine Hände, besonders vor dem Essen und nach der Toilette.
Toiletten hinterlasse ich sauber.
Wenn ich krank bin, bleibe ich zu Hause bis ich wieder gesund bin.
7. Sauberkeit & Ordnung
Ich werfe Müll in die richtigen Behälter.
Ich achte darauf, dass mein Platz und die Schule ordentlich bleiben.
Ich behandle Pflanzen und den Schulgarten mit Respekt.
8. Schäden & Haftung
Beschädigungen melde ich sofort einer Lehrkraft.
Bei mutwilliger Zerstörung muss ich oder müssen meine Eltern den Schaden ersetzen.
9. Gültigkeit
Diese Hausordnung gilt für alle Kinder, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Besucher der Schule.
Sie wurde von der Schulkonferenz am 29.09.2025 beschlossen und tritt am 30.09.2025 in Kraft.
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht nach §7 Thüringer Schulordnung
Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Hierfür gelten folgende Regelungen:
Eine Beurlaubung kann bei bis zu 3 Unterrichtstagen von der Klassenlehrerin genehmigt werden.
Eine Beurlaubung von bis zu 15 Unterrichtstagen sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien kann durch die Schulleiterin erfolgen.
Sonstige Fälle müssen vom Schulamt genehmigt werden.
Hier können Sie das Formular zur Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht nach §7 Thüringer Schulordnung downloaden.
Entschuldigung im Krankheitsfall
Eine Krankmeldung kann am Tag der Erkrankung ab 7.00 Uhr im Sekretariat oder direkt bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer erfolgen.
Hier können Sie das Formular zur Bitte um Entschuldigung downloaden.
Anmeldung für den Hortbesuch
Wenn Sie Ihr Kind für die Hortbetreuung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Formular Anmeldung für den Besuch eines Hortes an einer staatlichen Grundschule aus, unterschreiben es und senden es uns zusammen mit den im Formular benannten Nachweisen zu.
Antrag auf Änderung der Schulhortnutzung
Wenn Sie eine Änderung an der Hortbetreuung für Ihr Kind vornehmen möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf Änderung der Schulhortnutzung aus und senden ihn uns (bis spätestens zum 20. des Vormonates für den nächsten Monat) unterschrieben zu.
Antragsformulare für das Bildungspaket "Bildung und Teilhabe"
Aus dem Paket "Bildung und Teilhabe" können - bei entsprechender Anspruchsberechtigung - verschiedene Leistungen rund um den Schulaufenthalt Ihres Kindes gefördert werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Wartburgkreises.
Einige relevante Antragsformulare können Sie hier downloaden:
- Antrag "Persönlicher Schulbedarf"
- Antrag "Gemeinschaftliches Mittagsessen"
- Antrag "Schulausflüge und Klassenfahrten"
- Antrag "Soziales und kulturelles Leben"
- Antrag "Ergänzende Lernförderung"
- Antrag "Ergänzende Lernförderung" (über das Jobcenter)


